Nach Berichten der Neuen Osnabrücker Zeitung arbeitet die deutsche Bundesregierung an einem „Gesetz zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte” welches das erst 2009 verabschiedete „Zugangserschwerungsgesetz“ ersetzen soll.
“Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind”, zitiert die Zeitung, welcher der Gesetzentwurf vorliegen soll, den Gesetzestext – und belegt damit, dass eines der Hauptargumente der Gegner des von-der-Leyen-Gesetzes schließlich doch noch durchgedrungen ist.
Artikel 1 des neuen Löschgesetzes weist dem Bundeskriminalamt die Aufgabe einer „Zentralstelle“ im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zu. Das BKA soll den Informationsaustausch zwischen Behörden von Bund, Ländern und anderen Staaten sowie mit der Internetwirtschaft weltweit verbessern. Ziel sei eine „konsequente und effiziente Löschungsstrategie“, für die Meldewege „kurz und effizient“ sein müssten. „Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind.“ In diesen Staaten sei es sehr wohl möglich, eine schnelle Löschung zu erreichen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Fraglich bleibt allerdings noch ob der Entwurf je zur Anwendung kommen wird, da die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström ein für alle Mitgliedsländer verpflichtendes Websperren-Gesetz plant – ganz ähnlich dem, welches durch das geplante Löschgesetz ersetzt werden soll.